Leistungsbeurteilung für das Fach Musikerziehung

Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:

  1. schriftliche Leistungsbeurteilung

    • Schriftliche Tests und der abgeprüfte Lehrstoff werden spätestens 1 Woche vor Abhaltung den SchülerInnen entweder im Unterricht oder auf Webuntis bekannt gegeben.

    Alle schriftlichen Leistungsfeststellungen, bei denen mehr als die Hälfte der Gesamtpunkte erreicht wurden, werden mit „Genügend“ beurteilt.

  2. mündliche Leistungsfeststellung

    • mündliche Stundenwiederholungen am Anfang der Stunde,
    • Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe sowie
    • Leistungen mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden
  3. punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Mitarbeit

    Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen:

    • Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts,…)
    • aktive musikalische Mitarbeit beim Singen und Tanzen (bzw. Keyboard spielen)

    Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit berücksichtigt.

    Das Mitbringen der vollständigen Mappe inklusive aller erforderlichen Arbeitsunterlagen, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen in der Mappe sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung.