Die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an der AHS

Die neue Reifeprüfung wird aus den verpflichtenden Prüfungsgebieten

  • Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion),
  • den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und
  • den (3 bzw. 2) mündlichen Prüfungen bestehen.

Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Säule 1: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) mit Präsentation und Diskussion

Ziele der VWA und ihrer Präsentation/Diskussion sind u. a:

  • angemessene Themenstellung
  • Selbstständigkeit
  • Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen
  • Arbeit mit Quellen und (vor)wissenschaftlichen Methoden
  • logisches und kritisches Denken
  • klare Begriffsbildung
  • sinnvolle Fragestellungen
  • Ausdrucks-, Diskursfähigkeit

Die Vorwissenschaftliche Arbeit darf sich nicht allein in der Verarbeitung von Informationsquellen erschöpfen, sondern muss deutlich zeigen, dass die Schülerin/der Schüler imstande ist, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen und beides, eigenen und fremden (Rechercheergebnisse, Daten, Informationen) Anteil zu verknüpfen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, eine relevante Fragestellung zum Thema (Forschungsfrage) zu formulieren und diese in sachlogischer, stringenter Argumentation am Schluss zu beantworten.

Die „Themenfindung“ zur VWA erfolgt im 1. Semester der vorletzten Schulstufe.

Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Schüler/in festgelegt, die Einreichung bei der Schulbehörde 1. Instanz (LSR) erfolgt bis Ende März (des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe), die Approbation durch die Schulbehörde erfolgt bis spätestens Ende April des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe.

Ein/e Lehrer/in kann ein Thema ablehnen, nicht aber den/die Schüler/in.

Es besteht für die Schüler/innen grundsätzlich eine freie Wahl des/der Prüfers/in.

Die Zahl der zu betreuenden VWA pro Prüfer/in beträgt grundsätzlich drei, höchstens fünf.

Eine weiter gesteckte Themenstellung („Großthema“) kann von höchstens drei Prüfungskandidat/innen bearbeitet werden („Umbrella-Themen“), wobei jedoch die Themenbereiche so weit abgegrenzt werden müssen, dass die eigenständige Leistung einer/s jeden einzelnen Prüfungskandidatin/en klar erkennbar und beurteilbar ist. So kann beispielsweise innerhalb des Großthemas „Biedermeier“ eine Themenstellung einmal aus historischer, einmal aus germanistischer und einmal aus künstlerischer (musikalischer/bildnerischer) Sicht bearbeitet werden. Eine gemeinsame Einleitung bildet den Rahmen.

Die Themenstellung wird mit einem Erwartungshorizont eingereicht.

Die schriftliche Arbeit kann im Einvernehmen mit dem/der Prüfer/in auch in einer vom/von der Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden.

Betreuungsgespräche

Das/die erste/n Betreuungsgespräch/e zwischen Lehrkraft und Schüler/in sollte/n bereits im Rahmen der Themenfindung und der Festlegung des Erwartungshorizontes stattfinden (Weitere mögliche Inhalte: Allgemeines, Organisatorisches, „Spielregeln“, Intention, Konsequenzen bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, ...).

In der letzten Schulstufe ist vom Gesetz her eine „kontinuierliche Betreuung“ vorgesehen. Die Betreuung umfasst vornehmlich die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit. Dabei hat die Lehrkraft den Fortschritt zu beobachten und zu protokollieren.

Die kontinuierliche Betreuung endet mit einem Betreuungsgespräch nach erfolgter „Beschreibung der Arbeit“. Dieses Betreuungsgespräch hat einerseits bilanzierenden Charakter und bietet andererseits einen Ausblick auf die bevorstehende Präsentation bzw. Diskussion.

(Begleitendes) Protokoll für Schüler/innen verpflichtend, in dem eigene Fortschritte dokumentiert werden.

Abgabe der VWA (inkl. Begleitprotokoll): Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters der 8. Klasse.

Umfang der VWA

Korridor von ca. 40.000-60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Abstract, exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur-, Abkürzungs- und Bilderverzeichnis).

Der Abstract hat einen Umfang von ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen), wobei der Gegenstand/ Thema, die Fragestellung und die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse darzulegen sind. Der Abstract ist in englischer oder in deutscher Sprache zu verfassen.

Vorlage: digital und 2 ausgedruckte Exemplare.

Es wird eine Plagiatserkennungssoftware zur Verfügung gestellt werden.

Die Schulbehörde legt den Termin für die Präsentation und Diskussion der VWA fest. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 bis 15 Minuten und soll ein Problemaufriss, jedoch nicht bloß eine Inhaltsangabe sein. Der/Die Kandidatin soll dabei seine/ihre Diskursfähigkeit, die initiative Mitgestaltung des Gespräches, seine/ihre Argumentationsfähigkeit, seine Fachkompetenz etc. unter Beweis stellen.

Wurde die schriftliche Arbeit in einer lebenden Fremdsprache abgefasst, so kann die Präsentation und Diskussion auf Wunsch des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder in dieser Fremdsprache abgehalten werden.

Die Kommission besteht aus dem/der Vorsitzenden (ohne Stimmrecht), dem/der Schulleiter/in, dem/der Klassenvorstand/vorständig und dem/der Prüfer/in.

Beurteilung der VWA

Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ setzt sich aus der schriftlichen Arbeit, sowie deren Präsentation und Diskussion zusammen.

Der/Die Prüfer/in kennzeichnet die (orthographischen, grammatikalischen, stilistischen, inhaltlichen,…) Fehler und stellt in der „Beschreibung der Arbeit“ die Vorzüge und/oder Schwächen der schriftlichen Arbeit dar.

Die Vorlage der Arbeit samt „Beschreibung der Arbeit“ erfolgt an die Schulleitung, den/die Klassenvorstand/ständin und den/die Vorsitzende/n vor der Präsentation.

Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion durch die Kommission festgelegt.

Das positiv absolvierte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit (mit Präsentation/Diskussion)“ bleibt erhalten, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss.

Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ muss mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Säule 2: schriftliche Klausurarbeiten

Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.

3 Klausurarbeiten

4 Klausurarbeiten

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache: standardisiert: E, F, SP), nicht standardisiert: RU
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache: standardisiert: E, F, SP; nicht standardisiert: RU
  • Weitere (standardisierte oder nicht standardisierte) lebende Fremdsprache oder L (standardisiert) oder DG oder Biologie/Umweltkunde oder Physik

Aufgabenstellungen und Zeitpunkt der standardisierten Klausuren (ein Termin in ganz Österreich!) sowie der damit verbundenen (allfälligen) Kompensationsprüfungen werden durch eine eigene Verordnung festgelegt.

Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten soll nicht von der/dem unterrichtenden Fachlehrer/in gehalten werden.

Die klassenführenden Lehrer/innen korrigieren nach einem vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle und Bestätigung des Ergebnisses). Die Note wird kommissionell beschlossen.

Trennung von Wiederholungsprüfungen und Reifeprüfung

Ein/e Schüler/in mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse ist berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen.

Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist er/sie berechtigt, zu den Klausurarbeiten und in der Folge zur mündlichen Prüfung anzutreten. Ist das Kalkül der Wiederholungsprüfung negativ, muss er/sie diese im Herbst (im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen), jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin, ablegen/wiederholen.

Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.

Negative Klausurleistungen

Negativ beurteilte Klausuren können im nächsten Termin („Nebentermine“ im Herbst oder Frühjahr) wiederholt werden oder die Kompensation durch mündliche Prüfungen („Kompensations-prüfungen“, bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) ist möglich.

Eine mündliche „Kompensation“ ist nach folgendem Prinzip möglich:

Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt.

Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt.

Der Termin für die mündliche Kompensationsprüfung wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung festgelegt.

Prüfungsdauer: max. 25 Minuten, Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der Klausurarbeit und einem/r Beisitzer/in (+ Vorsitzende/n + Klassenvorstand/ständin + Schulleitung) abzulegen.

Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.

Im RP-Zeugnis wird die mündliche Kompensationsprüfung vermerkt.

Die Wiederholungen müssen nicht zwingend im Herbst- bzw. Frühjahrstermin erfolgen, sondern „in einem nächsten Termin“.

Negativ beurteilte Teilprüfungen dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens dreimal wiederholt werden.

Dauer der Klausuren

270 Minuten

300 Minuten

Alle Fremdsprachen

Unterrichtssprache Deutsch

Mathematik

 

Biologie und Umweltkunde

 

Physik

 

Darstellende Geometrie

 

Säule 3: Mündliche Prüfungen

Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen. Die bisherige Zuordnung in Fächergruppen entfällt.

Prüfungskommission

Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin – Prüfer/in (= Klassenlehrer/in) – fachlich versierte/r Beisitzer/in (letztgenannten haben insgesamt eine Stimme). Stimmberechtigt sind Schulleiter/in, Klassenvorstand/ständin und der/die Prüfer/in. Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der Beurteilung und den korrekten Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten oder setzt die Beurteilung aus.

Stundenanzahl /Maturabilität

Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.

Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

1. Pflichtgegenstand          

mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein

Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (z.B. Chemie, PuP – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP).

2. („Vertiefender“) Wahlpflichtgegenstand

mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein. Kann als Ergänzung zu einem (dazu gehörigen) Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die erforderliche Stundengrenze nicht erreicht wird.

Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen Wahlpflichtgegenstand zu teilen (z.B. in 7. oder 8. Klasse).

Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.

 Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB).

3. („Ergänzende“) Wahlpflichtgegenstände  

Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen.

Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.

4. Freigegenstand

Mindestens 4-stündig und bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet.

Lernzielorientierte Themenbereiche und kompetenzorientierte Aufgabenstellungen

Themenbereiche entstammen dem Lehrplan und werden vom (Fach)Lehrer/innenteam des jeweiligen Schulstandortes zusammengestellt und verbindlich beschlossen = „Themenkorb“

Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche zu ermitteln.

Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der mündlichen Reifeprüfung vom Schüler/von der Schülerin zwei gezogen, der/die in weiterer Folge sich für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat.

Jedenfalls „zieht“ jede/r Schüler/in immer aus dem vollen Themenpool.

Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/in eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.

Eine Ausnahme bilden die drei- und vierjährigen lebenden Fremdsprachen, Latein, die eine abgestufte Reduktion der Themenbereiche erfahren, weil die ersten Lernjahre vorrangig zum Spracherwerb dienen:

Fremdsprachen       Anzahl der Themenbereiche        
4 – jährige lebende Fremdsprachen
sowie Latein
18 Themenbereiche
Gegenstand Anzahl der Themenbereiche
(ergänzender) Wahlpflichtgegenstand und Informatik 12 Themenbereiche (bei jeder weiteren Wochenstunde in der Oberstufe zusätzlich zwei Themenbereiche)
Bildnerische Erziehung und Musikerziehung (exkl. Sonderformen)2
bei 7 bzw. 8 Jahreswochenstunden (JWSt.)
18 Themenbereiche (bei 7 JWSt.)
20 Themenbereiche (bei 8 JWSt.)
(vertiefender) Wahlpflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung“ und „Musikerziehung“ 10 Themenbereiche

Anm.: 2 Aufgrund des im Lehrplan festgehaltenen Praxisanteils wird die Anzahl der Themenbereiche mit 18 bzw. 20 festgelegt.

Kompetenzorientiert bedeutet, dass jede Aufgabenstellung folgende Anforderungsbereiche enthält:

a) eine Reproduktionsleistung

(fachspezifische Sachverhalte wiedergeben und darstellen, Art des Materials bestimmen, Informationen aus Material entnehmen, Fachtermini verwenden, Arbeitstechniken anwenden etc.) und

b) eine Transferleistung

(Zusammenhänge erklären, Sachverhalte verknüpfen und einordnen, Materialien analysieren, Sach- und Werturteile unterscheiden)

c) sowie eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung

(Sachverhalte und Probleme erörtern, Hypothesen entwickeln, eigene Urteilsbildung reflektieren)

In Deutsch und den Fremdsprachen (inkl. Latein) wird der verpflichtende Umgang mit einem Text zur angestrebten Kompetenzorientierung beitragen (v.a. in den lebenden Fremdsprachen ist der Begriff sehr weit zu verstehen: Bild, Graphiken, Tabellen,…)

Dauer einer Prüfung: 10 – 20 Min.

Zur Vorbereitung auf jede mündliche Teilprüfung ist eine im Hinblick auf das Prüfungsgebiet und die Aufgabenstellung angemessene Frist von mindestens 20 Minuten, in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache“ jedoch mindestens 15 Minuten, einzuräumen.

Reifeprüfungszeugnis

Neben dem Jahreszeugnis der Abschlussklasse wird das künftige Reifeprüfungszeugnis auch die Stundentafel des/der jeweiligen Schülers/Schülerin in der Oberstufe aufweisen.

Alle Prüfungsgebiete und deren Beurteilungen werden gesondert ausgewiesen: (allfällige) Vorprüfungen, VWA, Klausuren (und allfällige Kompensationsprüfungen), mündliche Prüfungen.

Wichtiger Aspekt

Die Abschlussklasse muss positiv abgeschlossen sein, damit ein(e) Schüler(in) überhaupt zur „Reifeprüfung neu“ antreten kann. Das gilt natürlich auch für die modularen Oberstufen.

Zusatzinformationen für einzelnen Fächer:

Deutsch

Englisch