Wahlpflichtgegenstände
(Informationen nach der
Reifeprüfungsverordnung ab 2013/2014)
Ab der 6. Klasse wählen die Schüler/innen Schwerpunkte, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Diese gewählten Fächer werden zu Pflichtfächern, die benotet werden.
Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen.
Im Gymnasium müssen insgesamt 8 Wochenstunden WPF,
im Realgymnasium 6 Wochenstunden WPF besucht werden.
Diese 6 bzw. 8 Stunden werden aufgeteilt auf die Klassen 6, 7 und 8.
WPF werden am Nachmittag 2-stündig unterrichtet.
Grundsätzlich gilt
- Ein Wahlpflichtgegenstand ist ein PFLICHT-gegenstand.
- Sobald ein Wahlpflichtgegenstand gewählt ist, ist die Teilnahme verpflichtend.Eine Abmeldung ist nicht möglich.
- Die Beurteilung erfolgt wie in den übrigen Pflichtgegenständen (Noten!).
- Der Unterricht in den Wahlpflichtgegenständen erfolgt in kleinen Gruppen.
- Wahlpflichtgegenstände können bereits ab fünf Anmeldungen unterrichtet werden.
- Die Anmeldung (1. Woche nach den Semesterferien) zu einem Wahlpflichtgegenstand ist verbindlich!
- Das WPF muss mindestens 4 Wochenstunden umfassen, also 2-jährig sein, und zumindest bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein, um maturabel zu sein! (Ausnahme: wenn es nur 1-jährig gebucht wurde und gemeinsam mit dem Pflichtfach zum Auffüllen auf das erforderliche Stundenausmaß für die Reifeprüfung benötigt wird).
Es werden 2 Arten von Wahlpflichtgegenständen angeboten
A Zusätzliche bzw. ergänzende Wahlpflichtgegenstände
B Erweiternde bzw. vertiefende Wahlpflichtgegenstände
A: Zusätzliche bzw. ergänzende
Wahlpflichtgegenstände
- Gegenstände, die nicht im Fächerkanon des Vormittagsunterrichtes enthalten sind.
- Der Unterricht erfolgt aufbauend – ein späterer Einstieg ist nicht möglich!
- Neue Sprachen werden von der 6. bis 8. Klasse mit je 2 Wochenstunden unterrichtet, keine SA, mündlich maturabel.
-
Darstellende Geometrie wird in der 7. und 8. Klasse (= 4-stündig) unterrichtet, mit Schularbeiten, schriftlich und/oder mündlich maturabel. VWA ist möglich! Vorraussetzung für manche Studien (z.B. Architektur,Technische Studien (Bauwesen, Maschinenbau), Montanwissenschaften, Lehramt DG, Geowissenschaften)
- Informatik wird in der 6., 7. und 8. Klasse (= 6-stündig) unterrichtet, kann bei der mündlichen Reifeprüfung gewählt werden. VWA ist möglich!
- Theorie des Sports und der Bewegungskultur (4-stündig) kann mündlich gewählt werden. VWA ist möglich!
- Bildnerische Erziehung / Musikerziehung 7. und 8. Klasse (4-stündig) kann bei der mündlichen Reifeprüfung nur in Verbindung des jeweiligen Pflichtfaches der 5. und 6. Klasse gewählt werden.
Folgende zusätzliche Wahlpflichtgegenstände können gewählt werden:
- Italienisch (6-stündig)
- Französisch (wenn nicht im Pflichtfachkanon unterrichtet, 6-stündig)
- Russisch (wenn nicht im Pflichtfachkanon unterrichtet, 6-stündig)
- Spanisch (wenn nicht im Pflichtfachkanon unterrichtet, 6-stündig)
- Informatik (6-stündig, ab 6. Klasse)
- Darstellende Geometrie (4-stündig, ab 7. Klasse)
- Theorie des Sports und der Bewegungskultur (4-stündig)
- Bildnerische Erziehung bzw. Musikerziehung 4-stündig ab 7. Klasse, (maturabel aber nur 8-stündig).
B: Erweiternde bzw. vertiefende
Wahlpflichtgegenstände
- Gegenstände, die im Fächerkanon des Vormittagsunterrichts enthalten sind (Vertiefung des Faches, das im Pflichtkanon unterrichtet wird: Bsp.: PH und WPF PH)
- Der Unterricht erfolgt im Allgemeinen nicht aufbauend, sondern modulartig. Ein Einstieg in ein bestehendes WPF ist möglich!
- Vertiefende WPF´s sind in der Regel 4-stündig, je 2 Wochenstunden, entweder in der 6. und 7. Klasse oder in der 7. und 8. Klasse. Falls das nötige Stundenausmaß bereits erfüllt ist, kann auch ein 2-stündiges vertiefendes Wahlpflichtfach besucht werden. Bsp.: RG-Schüler/in hat bereits in der 6. und 7. ein WPF (4 Stunden) besucht, braucht also nur mehr 2 Stunden WPF, kann ein neues WPF daher auch 1-jährig (2 Wochenstunden) nur in der 7., oder nur in der 8. Klasse wählen. Dieses 1-jährige WPF ist allerdings nur maturabel, wenn es mit dem Pflichtfach zum Auffüllen der 10 bzw. 15 Unterrichtsstunden für die Reifeprüfung gebraucht wird !
- Eine Teilnahme nur in der 6. Klasse ist nicht möglich!
- Eine Kombination Pflichtfach und vertiefendes Wahlpflichtfach alleine zur mündlichen Reifeprüfung ist nicht erlaubt (Bsp: Schüler/in im G macht 4 Klausuren, braucht also nur 2 mündliche Gegenstände mit 10 Unterrichtstunden, so darf er/sie nicht Pflichtfach Biologie (6-stündig) und 4-stündiges WPF Biologie wählen.
Folgende erweiternde und vertiefende Wahlpflichtgegenstände können gewählt werden
- Religion
- Deutsch
- Englisch
- Englisch FCE – Cambridge Certificate, 2-jährig, für 6. und 7. Klasse
- Englisch NEU: CAE - Cambridge Advanced Examination, 2-jährig, für 7.
und 8. Klasse
- Französisch
- Russisch
- Spanisch
- Latein
- Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
- Geographie und Wirtschaftskunde
- Mathematik
- Biologie und Umweltkunde
- Chemie (erst ab 7. Klasse)
- Physik (erst ab 7. Klasse)
- Psychologie und Philosophie (erst ab 7. Klasse)
- Musikerziehung
- Bildnerische Erziehung
Wählt diese Fächer nach Euren Interessen und Neigungen, vielleicht
legt Ihr damit bereits eine Grundlage für ein späteres Studium!
A: Zusätzliche bzw. ergänzende
Wahlpflichtgegenstände (4/6 Wochenstunden)
Klassen 6 7 8
Lebende Fremdsprachen:
Italienisch, Französisch, Russisch, Spanisch 2 2 2
Informatik 2 2 2
Darstellende Geometrie - 2 2
Theorie des Sports und der Bewegungskultur (2) 2 (2)
Musikerziehung/Bildnerische Erziehung - 2 2
B: Vertiefende bzw. erweiternde
Wahlpflichtgegenstände (2/4 Wochenstunden)
Religion (2) (2) (2)
Deutsch (2) (2) (2)
Fremdsprachen (E, L, F, R, S) (2) (2) (2)
Englisch (FCE – Cambridge Certificate, 2-jährig) (2) 2 (2)
Englisch (CAE - Cambridge Advanced Examination, 2-jährig) - 2 2
Geschichte u. Sozialk., Polit. Bildung u. Rechtsk. (2) (2) (2)
Geographie und Wirtschaftskunde (2) (2) (2)
Mathematik (2) (2) (2)
Biologie und Umweltkunde (2) (2) (2)
Chemie - (2) (2)
Physik - (2) (2)
Psychologie, Pädagogik und Philosophie - (2) (2)
Musikerziehung (2) (2) (2)
Bildnerische Erziehung (2) (2) (2)
Information der Schülerberatung des BG/BRG Tulln