Allgemeine Informationen für Externisten

Externistenprüfungen können über einzelne Unterrichtsgegenstände, eine Schulstufe einer Schulart oder in Form einer Externistenreifeprüfung abgelegt werden.

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Zulassung zu einer Externistenprüfung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe.

Prüfungskandidaten/-innen dürfen zum Zeitpunkt der Prüfungen nicht jünger sein als Schüler/-innen bei Absolvierung des betreffenden Bildungsgangs.

Um sich an unserer Kommission zur Externistenprüfung anzumelden, ist ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort Voraussetzung. 

Terminvereinbarungen per Mail an

Dokumente:

Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe
  • Eventuell Zeugnisse höherer Schulstufen, um Stoffanrechnungen zu erhalten
  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über allfällige Namenswechsel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über die Beendigung des Schulbesuchs an der zuletzt besuchten höheren Schule

Alle Dokumente und Zeugnisse sind sowohl im Original als auch in Kopie mitzubringen. 

Ansuchen um Zulassung:

Prüfungskandidaten/-innen haben weiters ein Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenprüfung schriftlich an der Schule einzubringen. Entsprechende Formulare sind auf der Schulhomepage verfügbar.

Das Ansuchen um Zulassung ist bei Kandidaten/-innen, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, sowohl von dem/der Kandidaten/in selbst als auch von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Das Ansuchen ist vollständig ausgefüllt abzugeben.

Die Externistenprüfungskommission prüft das Ansuchen und stellt danach einen Zulassungsbescheid aus. Dieser enthält eine Auflistung aller Prüfungen, die zu absolvieren sind. Erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides kann eine Anmeldung zu entsprechenden Prüfungen erfolgen.

Mit der Anmeldung fallen Gebühren an, die sich auf € 14,30 für das Ansuchen und je € 3,90 für jedes Dokument im Original belaufen. Die Gebühren sind nach Erhalt des Zulassungsbescheides mit beigelegter Rechnung zu begleichen. 

Prüfungsmodalitäten:

Prüfungsanmeldung bis spätestens 2 Wochen per Mail an:

Beachten Sie, dass nur die Themenkataloge auf unserer Homepage die Prüfungsgrundlage darstellen.

Die Prüfungen werden in den jeweiligen Schularbeitsfächern schriftlich und mündlich, in allen anderen Fächern mündlich und/oder praktisch durchgeführt.

Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit in der betreffenden Schulstufe. Eine mündliche und/oder praktische Prüfung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen. 

Der Kernstoff zu den einzelnen Prüfungsgegenständen ist auf der Schulhomepage abrufbar.

In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden, erfolgt immer zuerst die schriftliche Teilprüfung. Sie können ohne schriftliche Prüfung nicht zum mündlichen Teil antreten.

Schriftliche Prüfungen können nicht wiederholt werden, bevor Sie nicht den mündlichen Teil der Prüfung auch absolviert haben. Ist die Gesamtnote aus schriftlicher und mündlicher Prüfung negativ, hat eine neuerliche Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung zu erfolgen. Bei negativer Gesamtbeurteilung, aber positiver schriftlicher Teilprüfung müssen Sie nur die mündliche Prüfung wiederholen.

Vor der Wiederholung einer Prüfung müssen Sie ein Ansuchen um Wiederholung stellen, welches mit € 14,30 zu vergebühren ist.

In jedem Unterrichtsgegenstand ist ein dreimaliges Wiederholen einer Prüfung möglich.

Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit der jeweiligen Schulstufe. Das gestempelte Prüfungspapier wird von uns zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Blätter sowie alle Prüfungsangaben müssen am Ende abgegeben werden. Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Behelfe und Geräte (Schreibzeug, Taschenrechner,…) mitzubringen.

Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt max. 20 Minuten. Üblicherweise haben Sie nach Erhalt der beiden Fragen eine kurze Vorbereitungszeit, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Die von Ihnen während der Vorbereitungszeit erstellten Notizen können Sie bei der mündlichen Prüfung verwenden, werden aber nicht in die Beurteilung einbezogen. Beide Fragen müssen positiv beantwortet werden.

 

Arten der Externistenprüfungen:

  • Externistenprüfung über einzelne Unterrichtsgegenstände

Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand ist die gewünschte Schulform, die Schulstufe und der/die Unterrichtsgegenstand/stände anzugeben.

  • Externistenprüfung über eine Schulstufe

Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über eine Schulstufe ist die gewünschte Schulform und die Schulstufe anzugeben.

Innerhalb eines Schuljahres sind die Prüfungen in allen Pflichtgegenständen der betreffenden Schulstufe abzulegen.

  • Externistenreifeprüfung

Mit der erfolgreichen Ablegung der Externistenreifeprüfung werden alle Berechtigungen erworben, die mit einer Reifeprüfung einhergehen.

Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenreifeprüfung ist die gewünschte Schulform anzugeben. Weiters sind die Gegenstände der schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen der Reifeprüfung anzuführen.

Es besteht die Wahl zwischen drei schriftlichen und drei mündlichen Teilprüfungen oder vier schriftlichen und zwei mündlichen Teilprüfungen. Schriftlich sind in jedem Fall die Gegenstände Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache zu wählen. Als vierte schriftliche Klausur kann eine weitere Sprache oder ein Schwerpunktfach des betreffenden Zweiges gewählt werden (z.B. Biologie und Umweltkunde, Physik, Darstellende Geometrie im RG mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt)

Vor der eigentlichen Hauptprüfung (Reifeprüfung) sind Zulassungsprüfungen über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände der gesamten Oberstufe erfolgreich abzulegen.

Zulassungsprüfungen sind in Schularbeits- bzw. Schwerpunktfächern schriftlich und mündlich abzulegen, in allen andern Fächern mündlich und/oder praktisch. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit in der 12. Schulstufe. Eine mündliche Prüfung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen. 

Der Kernstoff zu den einzelnen Prüfungsgegenständen ist auf der Schulhomepage abrufbar.

Weiters sind Zulassungsprüfungen über Wahlpflichtgegenstände zu absolvieren.

Im Zuge der Externistenreifeprüfung ist eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) über ein selbst gewähltes Thema zu verfassen. Im Ansuchen ist bereits ein Themenvorschlag anzugeben. Das Thema kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden.

Das Formular zur VWA ist gemeinsam mit dem Ansuchen um Zulassung zur Externistenreifeprüfung vollständig ausgefüllt abzugeben.

Nach positiver Absolvierung aller Zulassungsprüfungen kann eine Anmeldung zur Reifeprüfung erfolgen. 

Das Formular zur Anmeldung zur Reifeprüfung ist vollständig ausgefüllt an der Schule einzureichen. Mit der Anmeldung ist auch die fertiggestellte VWA einzureichen. Die fertiggestellte Arbeit ist digital (auf USB-Stick) und in Form von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren spätestens bei der Anmeldung zur Reifeprüfung in der Prüfungskommission abzugeben. Die Präsentation der VWA erfolgt im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung. Nähere Informationen finden Sie im Bereich Externisten unter VWA.

Anmeldungen für den Haupttermin (im Mai) haben bis spätestens Anfang Jänner zu erfolgen, für den 1. Nebentermin (im September) bis spätestens Anfang Juni, für den 2. Nebentermin (im Jänner) bis spätestens Anfang November.

Die Themenpools für die Reifeprüfung werden nach der Anmeldung übermittelt.

Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der Leiterin der Externistenprüfungskommission.

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