Geräteinitiative - Notebooks für die Schüler*innen der 1. und 2. Klassen

Alle Informationen zu dieser Initiative finden Sie unter https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern.

Defektes Gerät

Falls das Notebook einen Defekt aufweist, der nicht selbst verschuldet ist, kann die 4-jährige Garantie in Anspruch genommen werden. Selbst verschuldete Probleme und Softwarefehler sind leider nicht gedeckt. Wenn Sie so ein Gerät einsenden, fallen Kosten für die Diagnose und einen Kostenvoranschlag an (72 €, Stand: 16.3.2022). Um Softwarefehler auszuschließen, kann das Gerät durch die Schule zurückgesetzt werden. Dabei gehen alle Daten und selbst installierten Programme verloren. Diese sollten zuvor gesichert werden (z.B. in OneDrive). Wenn Sie eine Rücksetzung wünschen, dann schreiben Sie bitte ein Mail an . Bei einer Reparatur wird das Gerät ebenfalls zurückgesetzt.

Hier kommen Sie direkt zur Seite für die Garantieabwicklung durch die Firma Cancom i+d IT.

Wenn das Notebook einen Defekt aufweist, der nicht durch die Garantie gedeckt ist, kann es ebenfalls durch die Firma Cancom i+d IT repariert werden, allerdings nicht kostenlos. Sie können aber auch andere Firmen damit beauftragen.

Leihgerät

Falls absehbar ist, dass das Notebook möglicherweise länger nicht zur Verfügung steht und auch kein Ersatznotebook bereitgestellt werden kann, dann kann für die benötigte Dauer ein Laptop von der Schule ausgeliehen werden. Dafür mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Leihvertrag zum Serverraum kommen. Dort wir dann ein Laptop ausgehändigt. Falls der Leihvertrag nicht ausgedruckt werden kann, dann erhalten Sie ihn auch im Sekretariat.

Hinweis: Das Leihgerät bitte zurückgeben, sobald wieder ein eigener Laptop zur Verfügung steht!

Schulwechsel

Falls Ihr Kind das BG Tulln verlässt und an eine andere Schule wechselt, dann muss der Laptop aus der Verwaltung der Schule herausgelöst werden. Dazu ist es notwendig, dass das Gerät zurückgesetzt wird. Dabei werden alle Dateien und Programme auf dem Gerät gelöscht. Deshalb müssen die Daten davor gesichert werden (z.B. auf eine externe Festplatte oder einen USB-Stick; Achtung: der OneDrive-Zugang wird mit Beginn des nächsten Schuljahres gelöscht!). Bitte schreiben Sie ein Mail an  mit der Bitte um Rücksetzung und Entfernung aus der Schulverwaltung.

Falls an der neuen Schule ein anderer Gerätetyp als am BG Tulln verwendet wird (z.B. Tablet statt Notebook), müssen Sie ein passendes Gerät zur Verfügung stellen. Eine relativ komfortable Möglichkeit besteht darin, die Gerätetauschbörse des BMBWF zu nutzen. Hier können Sie das Windows Notebook gegen ein gebrauchtes aber wiederaufbereitetes und für die neue Schule passendes Gerät tauschen. Dabei fallen nur relativ geringe Kosten an, was aber auch vom zustand des eigenen Gerätes abhängt.

Wenn Sie lieber ein eigenes Gerät kaufen möchten, dann müssen Sie dieses trotzdem in die Verwaltung der Schule übertragen. Davor ist noch ein Online-Gerätecheck durchzuführen. Bei diesem wird überprüft, ob das Gerät für die neue Schule voraussichtlich geeignet sein wird. Die endgültige Entscheidung über die Eignung des Gerätes liegt bei der neuen Schule.

An der neuen Schule übergeben Sie das Gerät bitte dem IT-Administrator oder dem IT-Systembetreuer, damit das Gerät in die Verwaltung der neuen Schule übernommen werden kann.