Leistungsbeurteilung für das Fach Mathematik
Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:
1. Schularbeiten
- 1. – 4. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten pro Semester
5. Klasse und erstes Semester der 6. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten pro Semester
Beurteilung:
Erreichte Punkte Note 44 – 48 Sehr gut 39 – 43 Gut 30 – 38 Befriedigend 24 – 29 Genügend 0 – 23 Nicht genügend
- Zweites Semester der 6. Klasse und 7. Klasse: 2 zweistündige zweigeteilte Schularbeiten pro Semester
- Teil 1: 12 Typ-1-Aufgaben, das sind Aufgaben zu Grundkompetenzen (GK), die jeweils mit 0 oder 1 Punkt beurteilt werden.
-
Teil 2: Typ-2-Aufgaben, das sind Aufgaben zur Vernetzung von Grundkompetenzen und weitere Beispiele dem Lehrplan entsprechend. Insgesamt können 12 Punkte erreicht werden, darunter 2 Ausgleichspunkte, die mit A gekennzeichnet sind.
Eine positive Note kann wie bisher mit mindestens 8 Punkten aus den 12 Typ-1-Aufgaben und 2 Ausgleichspunkten aus Teil 2 erreicht werden. Zusätzlich wird die Arbeit künftig auch dann positiv beurteilt, wenn insgesamt zumindest 12 Punkte aus Teil 1 und Teil 2 zusammen erreicht wurden. Wenn eine Schülerin/ein Schüler weniger als 8 Grundkompetenzpunkte und auch weniger als 12 Punkte insgesamt hat, ist die Arbeit mit Nicht genügend zu beurteilen.
Notenschlüssel, wenn
- mindestens 8 GK-Punkte erreicht werden:
Gesamtpunkte Punkte Teil 1 und Ausgleichspunkte Sehr gut 21 - 24 UND mindestens 8 Gut 17 - 20 Befriedigend 12 - 16 Genügend 8 - 11 - weniger als 8 GK-Punkte, aber insgesamt zumindest 12 Punkte erreicht werden:
Gesamtpunkte aus Teil 1 und Teil 2 Befriedigend 15 - 17 Genügend 12 - 14
-
8. Klasse: eine dreistündige zweigeteilte Schularbeit pro Semester
Teil 1: 18 Typ 1-Aufgaben, die jeweils mit 0 oder 1 Punkt beurteilt werden.
Teil 2: 18 Punkte von denen 3 Ausgleichspunkte für Teil 1 sind. Diese sind mit A gekennzeichnet.
Für eine positive Beurteilung der Schularbeit müssen mindestens 12 GK-Punkte (das sind Punkte aus Teil 1 und die Ausgleichspunkte aus Teil 2) oder insgesamt mindestens 18 Punkte erzielt werden. Wenn eine Schülerin/ein Schüler weniger als 12 Grundkompetenzpunkte (aus Teil 1 und den Ausgleichspunkten) und auch weniger als 18 Punkte insgesamt hat, ist die Arbeit mit Nicht genügend zu beurteilen.
Notenschlüssel, wenn
- mindestens 12 GK-Punkte erreicht werden:
Gesamtpunkte Punkte Typ 1 und Ausgleichspunkte Sehr gut 31 - 36 UND mindestens 12 Gut 25 - 30 Befriedigend 18 - 24 Genügend 12 - 17 - weniger als 12 GK-Punkte, aber insgesamt zumindest 18 Punkte erreicht werden:
Gesamtpunkte aus Teil 1 und Teil 2 zusammen Befriedigend 22 - 26 Genügend 18 - 21
- mindestens 12 GK-Punkte erreicht werden:
2. Mitarbeit
- vollständige Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Arbeitsblätter ...)
- aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei
- bei Lehrer-Schüler-Gesprächen
- Partner- und Gruppenarbeiten
- computerunterstütztem Unterricht
- der Erarbeitung von Neuem
- beim Üben und Wiederholen
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen. Diese
- müssen termingerecht gebracht werden
- müssen vollständig sein
- müssen gut leserliche Form haben
- sollen selbstständig erarbeitet werden – Fehler dürfen dabei durchaus auftreten, diese werden im Unterricht besprochen
- müssen unmittelbar nach der Korrektur / Besprechung verbessert werden
- Zeichnungen müssen genau und ordentlich sein
- mündliche und schriftliche Wiederholungen (Beantworten von Fragen zum Stoff der letzten Stunden, Präsentation eines Beispiels an der Tafel, ...)
- in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen
- schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten (offene Lernformen), der Arbeit am Computer, ...
3. Mündliche Prüfungen
- einmal pro Semester auf Wunsch der Schülerin / des Schülers. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.
- auf Wunsch der Lehrkraft (z.B. im Falle einer versäumten Schularbeit)
- haben keinen Entscheidungscharakter