Leistungsbeurteilung für das Fach Mathematik
Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:
1. Schularbeiten
- 1. – 4. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten pro Semester
-
Note
erreichte Punkte
Sehr gut
44 – 48
Gut
39 – 43
Befriedigend
30 – 38
Genügend
24 – 29
Nicht genügend
0 – 23
- 5. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten pro Semester
- 10 Typ-1-Aufgaben mit jeweils 2 Punkten → 20 Punkte
- weitere Aufgabenstellungen → 28 Punkte
-
Note
erreichte Punkte
Sehr gut
44 – 48
Gut
39 – 43
Befriedigend
30 – 38
Genügend
24 – 29
Nicht genügend
0 – 23
- 6. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten pro Semester
-
- 14 Typ-1-Aufgaben (jeweils 1 Punkt) → 14 Punkte
- 2 bis 3 Typ-2-Aufgaben (jeweils 2 bis 5 Punkte) → 10 Punkte
- Maximal 4 Aufgaben können mit halben Punkten beurteilt werden.
- Computereinsatz ab dem 2. Semester
Note
erreichte Punkte
Sehr gut
21,5 – 24
Gut
18 – 21
Befriedigend
14,5 – 17,5
Genügend
11,5 – 14
Nicht genügend
0 – 11
- 7. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten pro Semester
-
- 14 Typ-1-Aufgaben (jeweils 1 Punkt) → 14 Punkte
- Typ-2-Aufgabe mit reduziertem Kontext (2 unabhängig zu erreichende Punkte) → 2 Punkte
- 2 Typ-2-Aufgaben → 8 Punkte
- Maximal 4 Aufgaben können mit halben Punkten beurteilt werden.
- Das Formelheft kann verwendet werden.
Note
erreichte Punkte
Sehr gut
21,5 – 24
Gut
18 – 21
Befriedigend
14,5 – 17,5
Genügend
11,5 – 14
Nicht genügend
0 – 11
- 8. Klasse: zwei dreistündige Schularbeiten
-
- 24 Typ-1-Aufgaben (jeweils 1 Punkt) → 24 Punkte
- Typ-2-Aufgabe mit reduziertem Kontext (4 unabhängig zu erreichende Punkte) → 4 Punkte
- 2 Typ-2-Aufgaben (jeweils 3 bis 5 Punkte) → 8 Punkte
- Maximal 6 Aufgaben können mit halben Punkten beurteilt werden.
Note
erreichte Punkte
Sehr gut
32 – 36
Gut
27 – 31,5
Befriedigend
22 – 26,5
Genügend
17 – 21,5
Nicht genügend
0 – 16,5
2. Mitarbeit
- vollständige Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Arbeitsblätter ...)
- aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei
- bei Lehrer-Schüler-Gesprächen
- Partner- und Gruppenarbeiten
- computerunterstütztem Unterricht
- der Erarbeitung von Neuem
- beim Üben und Wiederholen
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen. Diese
- müssen termingerecht gebracht werden
- müssen vollständig sein
- müssen gut leserliche Form haben
- sollen selbstständig erarbeitet werden – Fehler dürfen dabei durchaus auftreten, diese werden im Unterricht besprochen
- müssen unmittelbar nach der Korrektur / Besprechung verbessert werden
- Zeichnungen müssen genau und ordentlich sein
- mündliche und schriftliche Wiederholungen (Beantworten von Fragen zum Stoff der letzten Stunden, Präsentation eines Beispiels an der Tafel, ...)
- in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen
- schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten (offene Lernformen), der Arbeit am Computer, ...
3. Mündliche Prüfungen
- einmal pro Semester auf Wunsch der Schülerin / des Schülers. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.
- auf Wunsch der Lehrkraft (z.B. im Falle einer versäumten Schularbeit)
- haben keinen Entscheidungscharakter