Poster Schulkleidung BG Tulln

INDIVIDUELLE LERNBEGLEITUNG FÜR SCHÜLER:INNEN DER 6. BIS 8. KLASSEN

Es ist uns ein großes Anliegen, dass alle unsere Schüler:innen erfolgreich ihren Weg gehen!

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 gibt es für Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Klassen, die von einer Fachlehrkraft frühgewarnt worden sind, die Möglichkeit einer Individuellen Lernbegleitung (ILB).

 

Was ist ILB?

Individuelle Lernbegleitung (ILB) ist ein freiwilliges, kostenfreies Beratungsangebot für Schüler:innen der 6.- 8. Klasse mit Lernschwierigkeiten. Sie soll dazu dienen, das persönliche Lernverhalten zu verbessern und bessere Ergebnisse zu erzielen. Die ILB erfolgt individuell, gegenstandsunabhängig und unterstützt bei Themen wie z.B. Lernorganisation, Konzentration, Lernstrategien, fehlender Motivation oder Zeitmanagement. Im Mittelpunkt steht der/die Schüler:in und sein/ihr Lernprozess

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die ILB kein Nachhilfe- oder Förderunterricht ist.

 

Wie läuft eine ILB ab?

Am Anfang werden die Ausgangssituation und Ursachen der Lernprobleme beleuchtet, dazu gehört z.B. eine Stärken/Schwächen-Analyse. Danach werden realistische Ziele gesetzt und gemeinsam Lösungswege gesucht. Diese werden im Alltag umgesetzt und reflektiert und somit die Eigenverantwortung und Motivation im Lernprozess gesteigert.

 

Wie oft findet eine ILB statt?

Die Dauer der Lernbegleitung ist individuell und die Beratungseinheiten werden nach Bedarf vereinbart. 

In der Regel werden die ILB-Stunden einmal pro Woche für insgesamt maximal 8 Einheiten nach Vereinbarung zwischen Lernbegleiter:in und Schüler:in außerhalb der regulären Unterrichtszeit stattfinden. Häufig wird nicht der volle zeitliche Umfang ausgeschöpft. Die Anmeldung zur ILB und den ausgemachten Terminen ist aber verbindlich.  

Bei Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige Absage oder wenn den Anordnungen und Aufträgen des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin keine Folge geleistet wird (z.B. wenn die angeordnete Erstellung eines Lernplans für die nächste Woche nicht zum vereinbarten Termin mitgeführt wird), erlischt der Anspruch auf ILB und die ILB wird vorzeitig beendet.

 

Wie kommt man zu einer ILB?

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme dieses Angebots ist eine Frühwarnung in einem Gegenstand. Wenn die betreffende Fachlehrkraft und die/der Schüler:in der Meinung sind, dass eine ILB hilfreich wäre, wählt der/die Schüler:in eine passende ILB-Lehrkraft aus und gibt einen Zweitwunsch an.

 

Ausgebildete ILB-BetreuerInnen am BG/BRG Tulln und mögliche Betreuungszeiten:

MMag. Jürgen Böheimer

MMag. Jürgen Böheimer

Mittwoch 7.+8. Stunde und Donnerstag 7. Stunde

Mag. Dr. Anita Dorfmayr

Mag. Dr. Anita Dorfmayr

nur Donnerstag

Mag. Angelika Jezek-Breiteneder

Mag. Angelika Jezek-Breiteneder

Dienstag 7. Stunde, Mittwoch 11. Stunde

Mag. Tabea Kreuzeder

Mag. Tabea Kreuzeder

nach individueller Terminvereinbarung

Mag. Simone Küpper

Mag. Simone Küpper
ILB-Koordinatorin

nach individueller Terminvereinbarung

Mag. Eva Müllner-Heikenwälder

Mag. Eva Müllner-Heikenwälder

Dienstag

Mag. Tanja Panhuber

Mag. Tanja Panhuber

Mittwoch und Freitag 7. Stunde

Mag. Stefanie Wieser

Stefanie Wieser BEd.

nach individueller Terminvereinbarung

 

Die Anmeldung für eine Individuelle Lernbegleitung erfolgt über das Formular, welches von der/dem Schüler:in ausgefüllt entweder persönlich oder per E-Mail an unsere ILB-Koordinatorin Prof. Mag. Simone Küpper () übermittelt wird.

 

 

Hier gelangst du zu unserer Informationsbroschüre. 

Mach dir einfach einen Termin aus! Du bist eingeladen!

2023/24
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x-point Schulsozialarbeit

x-point ist eine Anlauf- und Beratungsstelle direkt an der Schule, primär für die Anliegen der Schüler_innen und sekundär auch für Eltern und Lehrer_innen.

x-point Schulsozialarbeit informiert zu jugendrelevanten Themen, berät und unterstützt bei sozialen Lebenslagen und auch bei Problemen. Young Xpoint Logo 4c print

x-point bietet:

  • Beratung
  • Information
  • Gruppenarbeit/Klassenaktionen
  • Konfliktmoderation
  • Längerfristige Begleitung
  • Krisenintervention
  • Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen

 

Kontaktinformation unter: https://www.young.or.at/tulln.html Young Xpoint Logo 4c print

 

 

Termine Externistenreifeprüfung

Termine Häuslicher Unterricht

Termine Zulassungsprüfungen

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) im Rahmen der
Externistenreifeprüfung am BG/BRG Tulln

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) stellt eines der Prüfungsgebiete der Externistenreifeprüfung dar (vgl. „Drei-Säulen-Modell“ der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung an AHS).

Im Rahmen dieses Prüfungsgebiets verfassen die Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig eine eigenständige Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau und schließen das Prüfungsgebiet mit der Präsentation und Diskussion (circa 10 - 15 Minuten) ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit ab.

Die VWA hat einen Umfang von maximal 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis). Die VWA kann im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer auch in einer am BG/BRG Tulln unterrichteten lebenden Fremdsprache abgefasst und präsentiert werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Externistenreifeprüfung können das Thema ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich frei wählen, sofern ein/e fachkompetente/r Prüfer/in an der Schule zur Verfügung steht. Eine Betreuung der VWA der Kandidatinnen und Kandidaten der Externistenreifeprüfung ist nicht vorgesehen.

 

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der VWA im Rahmen der Externistenreifeprüfung zu gewähren, sieht das BG/BRG Tulln folgenden Ablauf vor:

1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Externistenprüfungskommission
() und gleichzeitige Übermittlung eines Themenvorschlags für die VWA. Auf Basis dieses Themenvorschlags ermittelt die Prüfungskommission, ob ein/e fachkompetente/r Prüfer/in an der Schule zur Verfügung steht.

Externisten VWA Themenvorschlag.pdf

Externisten VWA Themenvorschlag.docx

2. Nach positiver Rückmeldung der Externistenprüfungskommission erarbeitet die Kandidatin/der Kandidat das Ansuchen um Genehmigung des VWA Themas. Ein einmaliges Beratungsgespräch mit dem/der zugewiesenen Prüfer/in ist vor Abgabe des Ansuchens um Genehmigung des VWA Themas auf Anfrage möglich. Dem Ansuchen um Genehmigung des VWA Themas ist die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizulegen.

Ansuchen um Genehmigung des VWA Themas
Eigenständigkeitserklärung

3. Nach Einreichung des Ansuchens um Genehmigung des VWA Themas (im Zuge des Ansuchens um Zulassung zur Externistenreifeprüfung) erfolgt die Genehmigung oder Ablehnung des VWA Themas durch die Prüferin/den Prüfer und die Leitung der Externistenprüfungskommission. Im Falle einer Ablehnung wird eine entsprechende Nachfrist zur Überarbeitung des Ansuchens gesetzt. Die Themenstellung kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden.

4. Nach erfolgreicher Genehmigung des Themas verfasst die Schülerin/der Schüler die vorwissenschaftliche Arbeit eigenständig.

5. Die fertiggestellte VWA ist im Rahmen der Anmeldung zur Externistenreifeprüfung einzureichen. Eine Übersicht der relevanten Termine finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bgtulln.ac.at/externisten/pruefungstermine. Die fertiggestellte Arbeit ist digital und in Form von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren abzugeben. Die Selbstständigkeitserklärung ist als Teil der VWA in das PDF-Dokument einzufügen und muss mitgebunden werden. Das Begleitprotokoll muss der gebundenen Version beigelegt werden, wird aber nicht mitgebunden. Die Präsentation der VWA erfolgt im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung.

 


 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

https://www.ahs-vwa.at/schueler/

Diese vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlichte Webseite stellt alle wichtigen Informationen zur VWA übersichtlich zur Verfügung und sollte von den Kandidatinnen und Kandidaten der Externistenreifeprüfung als primäre Informationsquelle konsultiert werden. Alle relevanten Informationen werden dabei unter den fünf Themenblöcken „Thema finden“, „Einreichen“, „Planen“, „Schreiben“ und „Abschließen“ zusammengefasst.

 

Prüfungstermine für Zulassungsprüfungen 2024/25

AUFGUND EINES KARENZANTRITTS SIND AM BG TULLN ANMELDUNGEN ZU NOCH NICHT FIXIERTEN PRÜFUNGSTERMINEN; ZULASSUNGSVERFAHREN UND BERATUNGSGESPRÄCHE ERST WIEDER AB JUNI 2025 MÖGLICH:

Eine Anmeldung zur Prüfung ist bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich und hat schriftlich bis spätestens 12.00 Uhr per Mail an zu erfolgen.

Für alle schriftlichen Termine gilt aus organisatorischen Gründen:
Bitte spätestens 15 Minuten vor der angegebenen Zeit anwesend sein!

Für alle mündlichen Termine gilt:
Die Prüfungen finden AB dieser Zeit statt. Alle Kandidat:innen müssen immer spätestens zur angegebenen Zeit anwesend sein. Bei einer hohen Anzahl von Prüfungen ist daher mit Wartezeiten zu rechnen.

Treffpunkt am Prüfungstag zur angegebenen Zeit vor dem Sekretariat !

 

Bei Verhinderung ist eine schriftliche Abmeldung per Mail an oben genannte Mail-Adresse zu senden. Erfolgt die Abmeldung innerhalb der letzten vier Kalendertage vor dem Prüfungstermin, ist dies mit Attest eines Arztes oder des Dienstgebers bis spätestens zum Prüfungstag zu belegen.

Ein Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Abmeldung bzw. die Nichteinhaltung der Vorgaben bedingt eine Sperre für den nächsten Prüfungstermin.

Falls eine Prüfung wiederholt werden muss, ist ein Ansuchen um Wiederholung zu stellen. Die fällige Gebühr von € 14,30 ist vor der Prüfung im Sekretariat in bar zu bezahlen.

Terminänderungen werden gelegentlich durch schulische Vorgaben erforderlich, sie werden in der Tabelle ROT vermerkt!

 

Prüfungstermine 2024

Prüfungstermine 2024/25

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