Leistungsbeurteilung für das Fach Bildnerische Erziehung

Folgende Konponenten bestimmen die Gesamtnote:

1. Feststellung der Mitarbeit:

  • betrifft den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten und sonstiger Tätigkeiten praktischer Art
  • Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von Sachverhalten
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B.: Führen einer Arbeitsmappe und diverser Aufzeichnungen)

2. Mündliche Leistungsfeststellung:

  • Mündliche Übungen wie Wiederholungen, Referate, Redeübungen, selbstständige Zusammenfassungen

3. Schriftliche Leistungsbeurteilung:

  • Tests können ab der 6. Klasse AHS gegeben werden.

4. Praktische Leistungsbeurteilung:

  • Praktische Prüfungen werden nur dann durchgeführt, wenn die Feststellung der Mitarbeit für eine sichere Beurteilung nicht ausreicht.

5. Äussere Form:

  • ist ein Kriterium der Beurteilung, insbesondere, wenn für die Durchführung der gestellten Aufgabe ein hohes Maß an Genauigkeit und Sauberkeit erforderlich ist (z.B.: Schrift, Gebundenes Zeichnen, etc.).

Mangelnde Anlagen, die sogenannte „Begabung“, darf kein Kriterium der Leistungsfeststellung sein.