Beurteilungskriterien für Russisch

Grundlage ist die Leistungsbeurteilungsverordnung. Beurteilt wird die Sprachkompetenz, die sich aus folgenden Aspekten zusammensetzt:
Erfüllung der gestellten Aufgaben im Hinblick auf adäquaten Vokabelschatz, auf korrekte Verwendung grammatikalischer Strukturen, auf inhaltliche Komponenten und auf Orthographie.

  1. Schriftliche Prüfungen

    • Schularbeiten
      • 5. Klasse: 1 Lernzielkontrolle und 1 Schularbeit im 1. Semester, 2 Schularbeiten im 2. Semester
      • 6. Klasse: 2 Schularbeiten im ersten Semester, 1 Schularbeit im 2. Semester
      • 7. Klasse: 1 Schularbeit pro Semester
      • 8. Klasse: 2 Schularbeiten im Schuljahr
    • Diktate
  2. Mitarbeit

    • Mitbringen benötigter Unterrichtsmittel (Bücher, Hefte, …)
    • ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Arbeitsblätter ...)
    • aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen
      • bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und Gruppenarbeiten, computerunterstütztem Unterricht, offenen Lernformen, ...
      • bei der Erarbeitung von Neuem, beim Üben und Wiederholen, ...
    • Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung/Abfassung von Hausübungen. Diese
      • müssen termingerecht gebracht werden
      • müssen vollständig sein
      • müssen eine gut leserliche Form haben
      • sollen selbstständig erarbeitet werden (Fehler dürfen dabei durchaus auftreten!)
      • müssen unmittelbar nach der Korrektur / Besprechung verbessert werden
    • mündliche Wiederholungen (Beantworten von Fragen zum neu erarbeiteten Stoff der letzten Stunden, z.B. Vokabel, Grammatik, …)
    • in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen
    • schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenh ang mit der Durchführung von Projekten (offene Lernformen), ...
  3. Mündliche Prüfungen

    • auf Wunsch der Lehrkraft
    • einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers / der Schülerin – Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.