Bildungsberatung

Team der Bildungsberatung

MMag.a Susanne Lauber

MMag.ª Susanne Lauber (Leitung)

Mag.a Barbara Bierbaumer

Mag.ª Barbara Bierbaumer

Mag.a Verena Hausmann

Mag.ª Verena Hausmann

Mag. Markus Schön

Mag. Markus Schön

Mag.a Elizabeth Teichmann

Mag.ª Elizabeth Teichmann

 

Aufgaben der Bildungsberatung

  • Information und Beratung:
    • Beratung über die Bildungswege am BG|BRG Tulln an der Donau von der 1. Klasse durch alle Jahre
    • Information und Beratung über die Bildungswege und Ausbildungsmöglichkeiten nach der 4. Klasse und nach der Reifeprüfung
    • Individuelle Beratung bei Laufbahnfragen (siehe Sprechstunden der Schüler*innenberatung oder Mail an )
  • Organisation von Informationsveranstaltungen für Schüler*innen und Eltern und Workshops 

Als Bildungsberatung steht für uns die Information unserer Schüler*innen und der Eltern über die Wege im österreichischen Bildungssystem und über die Bildungswege am BG/BRG Tulln im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist es uns besonders wichtig, die Schüler*innen an den Schnittstellen im Bildungssystem zu begleiten - besonders im Übertritt von der Unterstufe in die Oberstufe und in Hinblick auf den weiteren Bildungsweg nach der Matura. Im Zuge der Karriereberatung unserer zukünftigen Absolvent*innen arbeiten wir auch mit der Organisation „Psychologische Studierendenberatung“ über das Programm 18plus zusammen.

Informationstafel

Diese befindet sich im ersten Stock bei der Oberstufen-Lounge. Dort finden sich Folder und Informationen zu den anderen Schulen und deren Tagen der offenen Tür.

Unsere Informationsschwerpunkte

1. Klasse

  • Willkommens- und Informationsabend für Eltern
  • Informationsstand für Eltern und zukünftige Schüler*innen am Tag der offenen Tür 

2. Klasse:

  • Information über unsere Schulzweige (Gymnasium, Realgymnasium)
  • Individuelle Beratung

3. Klasse:

4. Klasse

  • Talente-Check und Besuch des AMS (im Zuge des Geografie-Unterrichts)
  • individuelle Beratung zum weiteren Bildungsweg
  • Informationen über das Bildungsangebot nach der 8. Schulstufe

5. Klasse:

  • Informationen zu den Wahlpflichtgegenständen und APF für die 6./7./8. Klasse
  • Wahlpflichtfach-/APF-Messe 

7./8. Klasse:

Downloadbereich

Hier sind die Präsentationen / Handouts zu unseren Informationsveranstaltungen in den Klassen und bei den Elternabenden:

1.Klassen: Link zu Handout "Willkommensabend 1. Klassen" 2024/25, Handout Digitale Grundbildung

2.Klasse: Die Zweige am BG|BRG Tulln: Link zu Präsentation EA 2. Klassen

4.Klasse: Bildungswege nach der 8. Schulstufe und die Oberstufe am BG|BRG Tulln Link zu Präsentation EA 4. Klassen

Weiterführende Adressen und Berufsorientierung

Bildungsdirektion für Niederösterreich

Rennbahnstraße 29, 3100 St. Pölten

02742 280

https://schulfuehrer.noeschule.at/ 

Berufsberatungsstellen

https://www.bildungsberatung-noe.at
https://www.schulpsychologie.at
https://www.schulpsychologie.at/15/ueberblick-ueber-die-beratungssysteme
https://noe.arbeiterkammer.at/bildungsberatung
https://ibw.at/
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/beratungswegweiser/ 

Berufsinteressens-Checks

Studienberatung und Berufsausbildung nach der Matura

Hilfreiches für den Eintritt ins Studium

Universitäten, Kollegs und Fachhochschulen

in Niederösterreich

siehe auch: https://www.noe.gv.at/noe/Wissenschaft-Forschung/Universitaeten_Hochschulen.html 

in Wien

siehe: https://www.wien.gv.at/bildung/hochschulen/ 

Fachhochschulen in ganz Österreich

Universitäten in Oberösterreich, der Steiermark und dem Burgenland

Anderes rund um das Jahr nach der Matura:

Schüler*innen-Beratung

Schüler*innen-Beraterin

MMag.a Susanne Lauber

Lehrerin für Deutsch und Französisch
Bildungs-und Schülerberaterin
diplomierte Legasthenie-Trainerin und Lerntechnik-Beraterin
Textkompetenztrainerin

 

 

Schüler*innen-Sprechstunde

  • Dienstag, 13:50-14:20 (ohne Voranmeldung)
  • Zu Sprechzeiten bitte einfach zum Lehrer*innenzimmer kommen.

Eltern-Sprechstunde

Aufgaben der Schüler*innen-Beratung

Die Schüler*innenberatung ist eine erste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten und Problemen im und rund um den Schulalltag. Ein Ziel der Beratung ist - neben einem offenen Ohr in schwierigen Zeiten - die Vermittlung an weitere Hilfsangebote anderer Institutionen (Schulpsychologie, X.Point, Schulsozialarbeit, externe Anlaufstellen).

Beratungsstellen und weiterführende Links

Bildungsberatung

Schüler*innenberatung

Matura – was nun?

Information über Bildungswege und Prozess der Entscheidungsfindung

„In Zeiten der unbegrenzten Wahlmöglichkeiten wissen wir nie, ob wir die optimale Wahl treffen.“

Trotz oder gerade wegen der zahlreichen Optionen, welche die Matura den Jugendlichen eröffnet, ist die Berufs- und Studienwahl schwieriger geworden. Zudem handelt es sich
nicht um eine einmalige, endgültige Entscheidung, sondern um einen langen Such- und
Entscheidungsprozess, der sich über verschiedene Phasen entwickelt.

Diesen Prozess schon einige Zeit vor der Matura anzustoßen und zu fördern, ist die Intention der Bildungsberater.

Wie kommt es zu Entscheidungen?

Entscheidungen, Entscheidungsfindungen sind Prozesse

  • Intensive Auseinandersetzung
  • Rechtzeitige Vorbereitung
  • Hilfreiche Entscheidungsstrategien

Gut reflektierte Entscheidungen erhöhen die Chance auf Erfolg!

Entscheidungsfindung

Phase 1: Klarheit über Ziele und Werte gewinnen:

Bildungs- und Berufsentscheidungen sind Lebensentscheidungen. Sie haben viel damit zu tun, was einem im Leben wichtig ist!

  • Wohin will ich, welches Ziel strebe ich an?
  • Was will ich lernen, welche Fähigkeiten will ich erwerben?
  • Was kann ich, welche Begabungen habe ich?
  • Was ist mir möglich? Materielle, örtlich, zeitlich Ressourcen1
  • Worauf kommt es mir dabei an? Geld verdienen, studieren, Büro arbeiten, in der freien Natur?
  • Was sagen meine Eltern dazu?
  • Wie wird es mir am Studienort ergehen?

Was mir dabei hilft: Gespräche mit Eltern, Freunden, Lehrkräften, Interessenstests, Klärung von Stärken, Schwächen, Interessen, …

Phase 2: Ideen entwickeln – Alternativen überlegen:

Welche Studien, Berufe passen zu mir? Nimm Wünsche ernst, Realisierungsvarianten finden, Zukunftsszenarien entwickeln, …

Phase 3: Gezielte Recherche- Informationssuche

Was soll ich wählen?

  • Was muss ich noch wissen? Kurzinfos, Adressen, Beschreibung, Beratung
  • Wo finde ich die nötige Info?
  • Wer kann mir weiterhelfen?

Phase 4: Bewertungen

Gesammelte Info muss persönlich bewertet werden. Welche Folgen hat die Ausbildung, welche Möglichkeiten, welche Anforderungen, welche Kosten,…?

Phase 5: Entscheidung treffen

Nicht nur Fakten, sondern auch Gefühle beachten!

Phase 6: Entscheidung umsetzen

Initiative setzen, Unterstützung suchen!

Es gibt niemals eine einzige richtige Entscheidung!

Erwartungen, die an Maturanten gesetzt werden:

  • Lebenslanges Lernen
  • Flexibilität und Autonomie gegenüber dem einmal erlernten Beruf.
  • Es gibt nicht mehr den Beruf fürs Leben
  • Wichtig ist: Zeitmanagement, Stressmanagement, Lerntechniken, offenes Neugierverhalten, Selbstvertrauen, Selbstorganisation, Selbstverantwortung, Wissenslücken aushalten, Komplexität erfassen, Zusammenhänge herstellen, Umwege wagen, Vorgaben prüfen, Widersprüche erkunden, mit Gehorsam und Widerstand balancieren, Vorbilder achten ohne zu idealisieren, beurteilen und entscheiden

Gezielte Informationssuche

Entscheidungshilfen - Wie komme ich zur richtigen Entscheidung?

Information der Schülerberatung des BG/BRG Tulln

Klarheit über eigene Ziele und Werte erlangen

  • Wohin will ich? (Ziele)
  • Was will ich erlernen? (Fähigkeiten)
  • Worauf kommt es mir dabei an? (Werte)

Berücksichtige:

  • Interessen
  • Fähigkeiten
  • Berufswünsche
  • Was bietet der angestrebte Beruf? (Arbeitsbedingungen, Aufstiegsmöglichkeiten, Bezahlung,...)
  • Wo gibt es das, was ich will? (Ort)
  • Was sagt meine Familie dazu? (Wünsche, Erwartungen, Trennung)
  • Wie wird es mir am Lernort gehen (Schul-, Wohn-, Arbeitsklima)

Ideen entwickeln

  • Welche Schulen, Ausbildungen passen zu mir und meinen Wünschen und Ideen?

Informationen sammeln

  • Was muss ich noch wissen? (Adressen, Beschreibungen, Beratung,...)
  • Wo finde ich die Information und wer kann mir dabei helfen? (Broschüren, Tage der offenen Tür, Folder, persönliche Gespräche, Internet,...)

Alternativen bewerten – Konsequenzen abschätzen

  • Welche Möglichkeiten, Anforderungen,Schwierigkeiten hat die angestrebte Ausbildung?

Entscheidungen treffen

  • Sorgfältige Wahl, auch Gefühle zählen!

Entscheidungen umsetzen

  • Unterstützung beim Umsetzen holen

Sich nicht auf einen „Beruf für das Leben“ fixieren

Folgende Fähigkeiten sind in Zukunft in der Beraufsausbildung gefragt:

  • Breites Grundwissen
  • Offenheit für neue Situationen
  • Fähigkeit, neues Wissen und neue Erfahrungen schnell auf ihre Wichtigkeit und Relevanz überprüfen, einordnen und verfügbar machen können
  • Verständnis für Entwicklungen und ihre Gesetzmäßigkeiten
  • Ich-Stärke und Selbstvertrauen
  • Flexibilität bzw. Autonomie gegenüber dem einmal erlernten Beruf (d.h. Verschiedene Anwendungen des erworbenen Wissens und Könnens auch in ganz neuen Bereichen zu finden)

 

Bildungswege nach der 8. Schulstufe

Information der Schülerberater des BG/BRG Tulln

9 Jahre Schulpflicht ►verschiedene Wahlmöglichkeiten nach der 8. Schulstufe:

  • 1 Jahr Polytechnische Schule
  • 1 – 4 Jahre Berufsbildende mittlere Schule
  • 5 Jahre Berufsbildende höhere Schule
  • 5 Bildungsanstalt für Kindergarten und Sozialpädagogik
  • 4 Jahre Allgemeinbildende höhere Schule

Das Österreichische Bildungswesen weist einen hohen Grad an Durchlässigkeit auf, d.h. egal welcher Schultyp gewählt wird, es besteht immer wieder die Möglichkeit Zugänge für Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Universitäten zu erhalten.

Mögliche Varianten für Schulabgänger der 4. Klasse AHS:

Polytechnische Schulen

  • Dauer 1 Jahr,
  • berufsorientiert und praxisbezogen

Berufsbildende mittlere Schulen

  • Aufnahmevoraussetzung:
    • positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
    • ev. Eignungsprüfung
  • Dauer: 1 – 4 Jahre
  • Berechtigungen:
    • Berufsausbildung
    • gewerbliche Begünstigungen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten:
    • Lehrabschlussprüfung
    • Kolleg ►Reifeprüfung
    • Werkmeister und Meisterschulen
    • Berufsreifeprüfung
  • Verschiedenste Schwerpunkte bei berufsbildenden mittleren und höheren Schulen:
    • Schulen für wirtschaftliche Berufe
    • Kaufmännische Schulen
    • Sozialberufliche mittlere Schulen
    • Schulen für Mode- und Bekleidungstechnik
    • Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen
    • Schulen für Tourismus
    • Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Berufsbildende höhere Schulen

  • Aufnahmevoraussetzung:
    • positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
    • ev. Eignungsprüfung
  • Dauer: 5 Jahre
  • Berechtigungen:
    • Studienberechtigung
    • gewerbliche Begünstigungen
    • Europäisches Diplomniveau
    • bei HTL´s: nach 3 Jahre Praxis ►Titel „Ing.“
  • Weiterbildungsmöglichkeiten:
    • Kollegs
    • Akademien
    • Fachhochschulen
    • Universitäten

Bildungsanstalten für Kindergarten und Sozialpädagogik

  • Aufnahmevoraussetzung:
    • positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
    • Eignungsprüfung
  • Dauer: 5 Jahre
  • Berechtigungen:
    • Reifeprüfung und Diplomprüfung für Kindergarten und Horte oder für ErzieherInnen
    • Studienberechtigung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten:
    • Sonderkindergarten/ - erzieher
    • Kollegs
    • Akademien
    • Fachhochschulen
    • Universitäten

AHS Oberstufenformen

  • Aufnahmevoraussetzung:
    • positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
  • Dauer: 4 (5) Jahre
  • Berechtigung:
    • Reifeprüfung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten:
    • Kollegs
    • Akademien
    • Fachhochschulen
    • Universitäten
  • Verschiedenste Formen der AHS-Oberstufe:
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
    • Oberstufenrealgymnasium
    • Aufbaugymnasium
    • Realgymnasium
    • Gymnasium

Weitere Informationen

  • www.schule.at
    • Informationen über alle Schulen Österreichs
  • www.bgtulln.ac.at (Schülerberatung)
    • Informationen für die Unterstufe
  • Verbindung zum AMS – Online Service:
    • Lehrlingskompass: Berufsorientierung für Lehrstellen-Interessierte mit Hilfe eines Fragebogens mit individuellem Ergebnisprofil und Liste passender Lehrberufe
    • Berufskompass: Berufsorientierung mit Hilfe eines Fragebogens mit individuellem Ergebnisprofil und Liste passender Berufsvorschläge
    • Your Choice: umfassende Information für SchülerInnen und MaturantInnen über Berufsbilder und passende Ausbildungswege
    • Qualifikationsbarometer: aktuelle Arbeitsmarkt- und Qualifikationstrends, Einschätzung von Jobchancen und Qualifizierungsbedarf in unterschiedlichen Branchen und Berufen
    • Weiterbildungsdatenbank: individuelle Suche nach Weiterbildungsangeboten in ganz Österreich.
  • key2success:
    • Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten für MaturantInnen, Interessenstests, Online-Verbindungen zu Universitäten, FH, Akademien, Kollegs, ...
  • www.schulpsychologie.at
  • Wandtafeln: 2. Stock West + Informationsbroschüren zur freien Entnhame: 1. Stock West, neben dem Chemiesaal
  • Informationen von Fachlehrern und Klassenvorständen
  • Persönliche Beratung durch Schülerberater – telefonische Vereinbarung

Wir, die Schülerberaterinnen des BG/BRG Tulln, stellen uns vor

Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Eltern!

Im Laufe eures Schullebens am BG/BRG Tulln werdet ihr immer wieder Entscheidungen zu Ausbildungsmöglichkeiten zu treffen haben. Wir Schülerberaterinnen wollen euch dabei begleiten und unterstützen.

Für folgende Aufgabenbereiche könnt ihr euch an uns wenden:

1. Information als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung

Wir informieren euch über:

  • Aufgaben und den Tätigkeitsbereich der Schülerberatung
  • Formen der AHS (G/RG) an unserer Schule
  • AHS Oberstufe und andere Schulformen
  • Wahlpflichtgegenstände in Hinblick auf die Matura
  • Studienwahl und Möglichkeiten einer berufsorientierten Weiterbildung
  • Spezielle Studienrichtungen und Ausbildungen

2. Individuelle Beratung und Vermittlung von Hilfe

Wir beraten und unterstützen euch bei:

  • Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
  • persönlichen Problemen

Wir stehen euch und euren Eltern zur Beratung in unseren Sprechstunden oder nach
telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Hans-Jürgen Schweiger und Mag. Beate Holzer-Söllner

Wahlpflichtgegenstände

(Informationen nach der

Reifeprüfungsverordnung ab 2013/2014)

 

Ab der 6. Klasse wählen die Schüler/innen Schwerpunkte, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

Diese gewählten Fächer werden zu Pflichtfächern, die benotet werden.

Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen.

Im Gymnasium müssen insgesamt 8 Wochenstunden WPF,

im Realgymnasium 6 Wochenstunden WPF besucht werden.

Diese 6 bzw. 8 Stunden werden aufgeteilt auf die Klassen 6, 7 und 8.

WPF werden am Nachmittag 2-stündig unterrichtet.

 

Grundsätzlich gilt

  • Ein Wahlpflichtgegenstand ist ein PFLICHT-gegenstand.
  • Sobald ein Wahlpflichtgegenstand gewählt ist, ist die Teilnahme verpflichtend.Eine Abmeldung ist nicht möglich.
  • Die Beurteilung erfolgt wie in den übrigen Pflichtgegenständen (Noten!).
  • Der Unterricht in den Wahlpflichtgegenständen erfolgt in kleinen Gruppen.
  • Wahlpflichtgegenstände können bereits ab fünf Anmeldungen unterrichtet werden.
  • Die Anmeldung (1. Woche nach den Semesterferien) zu einem Wahlpflichtgegenstand ist verbindlich!
  • Das WPF muss mindestens 4 Wochenstunden umfassen, also 2-jährig sein, und zumindest bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein, um maturabel zu sein! (Ausnahme: wenn es nur 1-jährig gebucht wurde und gemeinsam mit dem Pflichtfach zum Auffüllen auf das erforderliche Stundenausmaß für die Reifeprüfung benötigt wird).

 

 

Es werden 2 Arten von Wahlpflichtgegenständen angeboten

 

A Zusätzliche bzw. ergänzende Wahlpflichtgegenstände

B Erweiternde bzw. vertiefende Wahlpflichtgegenstände

 

 

A: Zusätzliche bzw. ergänzende

Wahlpflichtgegenstände

 

  • Gegenstände, die nicht im Fächerkanon des Vormittagsunterrichtes enthalten sind.
  • Der Unterricht erfolgt aufbauend – ein späterer Einstieg ist nicht möglich!
  • Neue Sprachen werden von der 6. bis 8. Klasse mit je 2 Wochenstunden unterrichtet, keine SA, mündlich maturabel.
  • Darstellende Geometrie wird in der 7. und 8. Klasse (= 4-stündig) unterrichtet, mit Schularbeiten, schriftlich und/oder mündlich maturabel. VWA ist möglich! Vorraussetzung für manche Studien (z.B. Architektur,Technische Studien (Bauwesen, Maschinenbau), Montanwissenschaften, Lehramt DG, Geowissenschaften)

  • Informatik wird in der 6., 7. und 8. Klasse (= 6-stündig) unterrichtet, kann bei der mündlichen Reifeprüfung gewählt werden. VWA ist möglich!
  • Theorie des Sports und der Bewegungskultur (4-stündig) kann mündlich gewählt werden. VWA ist möglich!
  • Bildnerische Erziehung / Musikerziehung 7. und 8. Klasse (4-stündig) kann bei der mündlichen Reifeprüfung nur in Verbindung des jeweiligen Pflichtfaches der 5. und 6. Klasse gewählt werden.

 

Folgende zusätzliche Wahlpflichtgegenstände können gewählt werden:

 

  • Italienisch (6-stündig)
  • Französisch (wenn nicht im Pflichtfachkanon unterrichtet, 6-stündig)
  • Russisch (wenn nicht im Pflichtfachkanon unterrichtet, 6-stündig)
  • Spanisch (wenn nicht im Pflichtfachkanon unterrichtet, 6-stündig)
  • Informatik (6-stündig, ab 6. Klasse)
  • Darstellende Geometrie (4-stündig, ab 7. Klasse)
  • Theorie des Sports und der Bewegungskultur (4-stündig)
  • Bildnerische Erziehung bzw. Musikerziehung 4-stündig ab 7. Klasse, (maturabel aber nur 8-stündig).

 

 

B: Erweiternde bzw. vertiefende

Wahlpflichtgegenstände

 

  • Gegenstände, die im Fächerkanon des Vormittagsunterrichts enthalten sind (Vertiefung des Faches, das im Pflichtkanon unterrichtet wird: Bsp.: PH und WPF PH)
  • Der Unterricht erfolgt im Allgemeinen nicht aufbauend, sondern modulartig. Ein Einstieg in ein bestehendes WPF ist möglich!
  • Vertiefende WPF´s sind in der Regel 4-stündig, je 2 Wochenstunden, entweder in der 6. und 7. Klasse oder in der 7. und 8. Klasse. Falls das nötige Stundenausmaß bereits erfüllt ist, kann auch ein 2-stündiges vertiefendes Wahlpflichtfach besucht werden. Bsp.: RG-Schüler/in hat bereits in der 6. und 7. ein WPF (4 Stunden) besucht, braucht also nur mehr 2 Stunden WPF, kann ein neues WPF daher auch 1-jährig (2 Wochenstunden) nur in der 7., oder nur in der 8. Klasse wählen. Dieses 1-jährige WPF ist allerdings nur maturabel, wenn es mit dem Pflichtfach zum Auffüllen der 10 bzw. 15 Unterrichtsstunden für die Reifeprüfung gebraucht wird !
  • Eine Teilnahme nur in der 6. Klasse ist nicht möglich!
  • Eine Kombination Pflichtfach und vertiefendes Wahlpflichtfach alleine zur mündlichen Reifeprüfung ist nicht erlaubt (Bsp: Schüler/in im G macht 4 Klausuren, braucht also nur 2 mündliche Gegenstände mit 10 Unterrichtstunden, so darf er/sie nicht Pflichtfach Biologie (6-stündig) und 4-stündiges WPF Biologie wählen.

 

Folgende erweiternde und vertiefende Wahlpflichtgegenstände können gewählt werden

 

  • Religion
  • Deutsch
  • Englisch
  • Englisch FCE – Cambridge Certificate, 2-jährig, für 6. und 7. Klasse
  • Englisch NEU: CAE - Cambridge Advanced Examination, 2-jährig, für 7.

                                                                                                  und 8. Klasse

  • Französisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Latein
  • Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
  • Geographie und Wirtschaftskunde
  • Mathematik
  • Biologie und Umweltkunde
  • Chemie (erst ab 7. Klasse)
  • Physik (erst ab 7. Klasse)
  • Psychologie und Philosophie (erst ab 7. Klasse)
  • Musikerziehung
  • Bildnerische Erziehung

 

Wählt diese Fächer nach Euren Interessen und Neigungen, vielleicht

legt Ihr damit bereits eine Grundlage für ein späteres Studium!

 

A: Zusätzliche bzw. ergänzende

Wahlpflichtgegenstände (4/6 Wochenstunden)

                                                                 

                                                                             Klassen        6   7   8

 

Lebende Fremdsprachen:

Italienisch, Französisch, Russisch, Spanisch                            2   2   2

 

Informatik                                                                                    2   2   2

 

Darstellende Geometrie                                                              -    2   2

 

Theorie des Sports und der Bewegungskultur                           (2)  2  (2)

 

Musikerziehung/Bildnerische Erziehung                                     -    2   2

 

 

B: Vertiefende bzw. erweiternde

Wahlpflichtgegenstände (2/4 Wochenstunden)

 

Religion                                                                                   (2)   (2)   (2)

 

Deutsch                                                                                   (2)   (2)   (2)

 

Fremdsprachen (E, L, F, R, S)                                                 (2)   (2)   (2)

 

Englisch (FCE – Cambridge Certificate, 2-jährig)                    (2)    2    (2)

 

Englisch (CAE - Cambridge Advanced Examination, 2-jährig)  -      2      2

 

Geschichte u. Sozialk., Polit. Bildung u. Rechtsk.                    (2)   (2)   (2)

 

Geographie und Wirtschaftskunde                                           (2)   (2)   (2)

 

Mathematik                                                                               (2)   (2)   (2)

 

Biologie und Umweltkunde                                                       (2)   (2)   (2)

 

Chemie                                                                                       -     (2)   (2)

 

Physik                                                                                         -     (2)   (2)

 

Psychologie, Pädagogik und Philosophie                                   -     (2)   (2)

 

Musikerziehung                                                                          (2)   (2)   (2)

 

Bildnerische Erziehung                                                              (2)   (2)   (2)

 

Information der Schülerberatung des BG/BRG Tulln

 

 

 

 

 

 

Die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an der AHS

Die neue Reifeprüfung wird aus den verpflichtenden Prüfungsgebieten

  • Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion),
  • den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und
  • den (3 bzw. 2) mündlichen Prüfungen bestehen.

Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Säule 1: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) mit Präsentation und Diskussion

Ziele der VWA und ihrer Präsentation/Diskussion sind u. a:

  • angemessene Themenstellung
  • Selbstständigkeit
  • Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen
  • Arbeit mit Quellen und (vor)wissenschaftlichen Methoden
  • logisches und kritisches Denken
  • klare Begriffsbildung
  • sinnvolle Fragestellungen
  • Ausdrucks-, Diskursfähigkeit

Die Vorwissenschaftliche Arbeit darf sich nicht allein in der Verarbeitung von Informationsquellen erschöpfen, sondern muss deutlich zeigen, dass die Schülerin/der Schüler imstande ist, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen und beides, eigenen und fremden (Rechercheergebnisse, Daten, Informationen) Anteil zu verknüpfen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, eine relevante Fragestellung zum Thema (Forschungsfrage) zu formulieren und diese in sachlogischer, stringenter Argumentation am Schluss zu beantworten.

Die „Themenfindung“ zur VWA erfolgt im 1. Semester der vorletzten Schulstufe.

Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Schüler/in festgelegt, die Einreichung bei der Schulbehörde 1. Instanz (LSR) erfolgt bis Ende März (des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe), die Approbation durch die Schulbehörde erfolgt bis spätestens Ende April des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe.

Ein/e Lehrer/in kann ein Thema ablehnen, nicht aber den/die Schüler/in.

Es besteht für die Schüler/innen grundsätzlich eine freie Wahl des/der Prüfers/in.

Die Zahl der zu betreuenden VWA pro Prüfer/in beträgt grundsätzlich drei, höchstens fünf.

Eine weiter gesteckte Themenstellung („Großthema“) kann von höchstens drei Prüfungskandidat/innen bearbeitet werden („Umbrella-Themen“), wobei jedoch die Themenbereiche so weit abgegrenzt werden müssen, dass die eigenständige Leistung einer/s jeden einzelnen Prüfungskandidatin/en klar erkennbar und beurteilbar ist. So kann beispielsweise innerhalb des Großthemas „Biedermeier“ eine Themenstellung einmal aus historischer, einmal aus germanistischer und einmal aus künstlerischer (musikalischer/bildnerischer) Sicht bearbeitet werden. Eine gemeinsame Einleitung bildet den Rahmen.

Die Themenstellung wird mit einem Erwartungshorizont eingereicht.

Die schriftliche Arbeit kann im Einvernehmen mit dem/der Prüfer/in auch in einer vom/von der Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden.

Betreuungsgespräche

Das/die erste/n Betreuungsgespräch/e zwischen Lehrkraft und Schüler/in sollte/n bereits im Rahmen der Themenfindung und der Festlegung des Erwartungshorizontes stattfinden (Weitere mögliche Inhalte: Allgemeines, Organisatorisches, „Spielregeln“, Intention, Konsequenzen bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, ...).

In der letzten Schulstufe ist vom Gesetz her eine „kontinuierliche Betreuung“ vorgesehen. Die Betreuung umfasst vornehmlich die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit. Dabei hat die Lehrkraft den Fortschritt zu beobachten und zu protokollieren.

Die kontinuierliche Betreuung endet mit einem Betreuungsgespräch nach erfolgter „Beschreibung der Arbeit“. Dieses Betreuungsgespräch hat einerseits bilanzierenden Charakter und bietet andererseits einen Ausblick auf die bevorstehende Präsentation bzw. Diskussion.

(Begleitendes) Protokoll für Schüler/innen verpflichtend, in dem eigene Fortschritte dokumentiert werden.

Abgabe der VWA (inkl. Begleitprotokoll): Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters der 8. Klasse.

Umfang der VWA

Korridor von ca. 40.000-60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Abstract, exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur-, Abkürzungs- und Bilderverzeichnis).

Der Abstract hat einen Umfang von ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen), wobei der Gegenstand/ Thema, die Fragestellung und die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse darzulegen sind. Der Abstract ist in englischer oder in deutscher Sprache zu verfassen.

Vorlage: digital und 2 ausgedruckte Exemplare.

Es wird eine Plagiatserkennungssoftware zur Verfügung gestellt werden.

Die Schulbehörde legt den Termin für die Präsentation und Diskussion der VWA fest. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 bis 15 Minuten und soll ein Problemaufriss, jedoch nicht bloß eine Inhaltsangabe sein. Der/Die Kandidatin soll dabei seine/ihre Diskursfähigkeit, die initiative Mitgestaltung des Gespräches, seine/ihre Argumentationsfähigkeit, seine Fachkompetenz etc. unter Beweis stellen.

Wurde die schriftliche Arbeit in einer lebenden Fremdsprache abgefasst, so kann die Präsentation und Diskussion auf Wunsch des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder in dieser Fremdsprache abgehalten werden.

Die Kommission besteht aus dem/der Vorsitzenden (ohne Stimmrecht), dem/der Schulleiter/in, dem/der Klassenvorstand/vorständig und dem/der Prüfer/in.

Beurteilung der VWA

Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ setzt sich aus der schriftlichen Arbeit, sowie deren Präsentation und Diskussion zusammen.

Der/Die Prüfer/in kennzeichnet die (orthographischen, grammatikalischen, stilistischen, inhaltlichen,…) Fehler und stellt in der „Beschreibung der Arbeit“ die Vorzüge und/oder Schwächen der schriftlichen Arbeit dar.

Die Vorlage der Arbeit samt „Beschreibung der Arbeit“ erfolgt an die Schulleitung, den/die Klassenvorstand/ständin und den/die Vorsitzende/n vor der Präsentation.

Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion durch die Kommission festgelegt.

Das positiv absolvierte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit (mit Präsentation/Diskussion)“ bleibt erhalten, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss.

Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ muss mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Säule 2: schriftliche Klausurarbeiten

Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.

3 Klausurarbeiten

4 Klausurarbeiten

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache: standardisiert: E, F, SP), nicht standardisiert: RU
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache: standardisiert: E, F, SP; nicht standardisiert: RU
  • Weitere (standardisierte oder nicht standardisierte) lebende Fremdsprache oder L (standardisiert) oder DG oder Biologie/Umweltkunde oder Physik

Aufgabenstellungen und Zeitpunkt der standardisierten Klausuren (ein Termin in ganz Österreich!) sowie der damit verbundenen (allfälligen) Kompensationsprüfungen werden durch eine eigene Verordnung festgelegt.

Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten soll nicht von der/dem unterrichtenden Fachlehrer/in gehalten werden.

Die klassenführenden Lehrer/innen korrigieren nach einem vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle und Bestätigung des Ergebnisses). Die Note wird kommissionell beschlossen.

Trennung von Wiederholungsprüfungen und Reifeprüfung

Ein/e Schüler/in mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse ist berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen.

Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist er/sie berechtigt, zu den Klausurarbeiten und in der Folge zur mündlichen Prüfung anzutreten. Ist das Kalkül der Wiederholungsprüfung negativ, muss er/sie diese im Herbst (im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen), jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin, ablegen/wiederholen.

Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.

Negative Klausurleistungen

Negativ beurteilte Klausuren können im nächsten Termin („Nebentermine“ im Herbst oder Frühjahr) wiederholt werden oder die Kompensation durch mündliche Prüfungen („Kompensations-prüfungen“, bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) ist möglich.

Eine mündliche „Kompensation“ ist nach folgendem Prinzip möglich:

Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt.

Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt.

Der Termin für die mündliche Kompensationsprüfung wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung festgelegt.

Prüfungsdauer: max. 25 Minuten, Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der Klausurarbeit und einem/r Beisitzer/in (+ Vorsitzende/n + Klassenvorstand/ständin + Schulleitung) abzulegen.

Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.

Im RP-Zeugnis wird die mündliche Kompensationsprüfung vermerkt.

Die Wiederholungen müssen nicht zwingend im Herbst- bzw. Frühjahrstermin erfolgen, sondern „in einem nächsten Termin“.

Negativ beurteilte Teilprüfungen dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens dreimal wiederholt werden.

Dauer der Klausuren

270 Minuten

300 Minuten

Alle Fremdsprachen

Unterrichtssprache Deutsch

Mathematik

 

Biologie und Umweltkunde

 

Physik

 

Darstellende Geometrie

 

Säule 3: Mündliche Prüfungen

Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen. Die bisherige Zuordnung in Fächergruppen entfällt.

Prüfungskommission

Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin – Prüfer/in (= Klassenlehrer/in) – fachlich versierte/r Beisitzer/in (letztgenannten haben insgesamt eine Stimme). Stimmberechtigt sind Schulleiter/in, Klassenvorstand/ständin und der/die Prüfer/in. Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der Beurteilung und den korrekten Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten oder setzt die Beurteilung aus.

Stundenanzahl /Maturabilität

Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.

Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

1. Pflichtgegenstand          

mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein

Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (z.B. Chemie, PuP – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP).

2. („Vertiefender“) Wahlpflichtgegenstand

mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein. Kann als Ergänzung zu einem (dazu gehörigen) Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die erforderliche Stundengrenze nicht erreicht wird.

Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen Wahlpflichtgegenstand zu teilen (z.B. in 7. oder 8. Klasse).

Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.

 Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB).

3. („Ergänzende“) Wahlpflichtgegenstände  

Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen.

Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.

4. Freigegenstand

Mindestens 4-stündig und bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet.

Lernzielorientierte Themenbereiche und kompetenzorientierte Aufgabenstellungen

Themenbereiche entstammen dem Lehrplan und werden vom (Fach)Lehrer/innenteam des jeweiligen Schulstandortes zusammengestellt und verbindlich beschlossen = „Themenkorb“

Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche zu ermitteln.

Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der mündlichen Reifeprüfung vom Schüler/von der Schülerin zwei gezogen, der/die in weiterer Folge sich für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat.

Jedenfalls „zieht“ jede/r Schüler/in immer aus dem vollen Themenpool.

Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/in eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.

Eine Ausnahme bilden die drei- und vierjährigen lebenden Fremdsprachen, Latein, die eine abgestufte Reduktion der Themenbereiche erfahren, weil die ersten Lernjahre vorrangig zum Spracherwerb dienen:

Fremdsprachen       Anzahl der Themenbereiche        
4 – jährige lebende Fremdsprachen
sowie Latein
18 Themenbereiche
Gegenstand Anzahl der Themenbereiche
(ergänzender) Wahlpflichtgegenstand und Informatik 12 Themenbereiche (bei jeder weiteren Wochenstunde in der Oberstufe zusätzlich zwei Themenbereiche)
Bildnerische Erziehung und Musikerziehung (exkl. Sonderformen)2
bei 7 bzw. 8 Jahreswochenstunden (JWSt.)
18 Themenbereiche (bei 7 JWSt.)
20 Themenbereiche (bei 8 JWSt.)
(vertiefender) Wahlpflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung“ und „Musikerziehung“ 10 Themenbereiche

Anm.: 2 Aufgrund des im Lehrplan festgehaltenen Praxisanteils wird die Anzahl der Themenbereiche mit 18 bzw. 20 festgelegt.

Kompetenzorientiert bedeutet, dass jede Aufgabenstellung folgende Anforderungsbereiche enthält:

a) eine Reproduktionsleistung

(fachspezifische Sachverhalte wiedergeben und darstellen, Art des Materials bestimmen, Informationen aus Material entnehmen, Fachtermini verwenden, Arbeitstechniken anwenden etc.) und

b) eine Transferleistung

(Zusammenhänge erklären, Sachverhalte verknüpfen und einordnen, Materialien analysieren, Sach- und Werturteile unterscheiden)

c) sowie eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung

(Sachverhalte und Probleme erörtern, Hypothesen entwickeln, eigene Urteilsbildung reflektieren)

In Deutsch und den Fremdsprachen (inkl. Latein) wird der verpflichtende Umgang mit einem Text zur angestrebten Kompetenzorientierung beitragen (v.a. in den lebenden Fremdsprachen ist der Begriff sehr weit zu verstehen: Bild, Graphiken, Tabellen,…)

Dauer einer Prüfung: 10 – 20 Min.

Zur Vorbereitung auf jede mündliche Teilprüfung ist eine im Hinblick auf das Prüfungsgebiet und die Aufgabenstellung angemessene Frist von mindestens 20 Minuten, in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache“ jedoch mindestens 15 Minuten, einzuräumen.

Reifeprüfungszeugnis

Neben dem Jahreszeugnis der Abschlussklasse wird das künftige Reifeprüfungszeugnis auch die Stundentafel des/der jeweiligen Schülers/Schülerin in der Oberstufe aufweisen.

Alle Prüfungsgebiete und deren Beurteilungen werden gesondert ausgewiesen: (allfällige) Vorprüfungen, VWA, Klausuren (und allfällige Kompensationsprüfungen), mündliche Prüfungen.

Wichtiger Aspekt

Die Abschlussklasse muss positiv abgeschlossen sein, damit ein(e) Schüler(in) überhaupt zur „Reifeprüfung neu“ antreten kann. Das gilt natürlich auch für die modularen Oberstufen.

Zusatzinformationen für einzelnen Fächer:

Deutsch

Englisch

Bildungsservice

Unter Wegweiser durch Österreichs Universitäten erhält man Zugriff zu den Internetseiten aller Universitäten.

Informationen über Möglichkeiten der Studienfinanzierung erhalten SchülerInnen und StudentInnen unter der Internetadresse www.stipendium.at

Das AMS bietet im Bereich Bildung und Beruf kostenlose online-Services:

Der Jugendkompass ist ein Beruforientierungstest für Lehrstellen-Interessierte. In ca. 15 Minuten erhält man ein individuelles Ergebnisprofil und eine Liste mit passenden Lehrberufen.

Der Berufskompass stellt eine Orientierungshilfe für die richtige Berufswahl dar. Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens erfolgt die Auswertung des persönlichen Testergebnisses und eine Liste passender Berufsvorschläge wird hinzugefügt.

Das Qualifikationsbarometer gibt einen Überblick über Qualifikationstrends und Jobchancen in Berufen.

Die Weiterbildungsdatenbank ermöglicht die individuelle Suche nach Weiterbildungsangeboten in ganz Österreich.

Tests und Informationen zur Orientierung für die Studien- und Berufswahl key2success.schulpsychologie.at

Work Life Mystery - Neues Online Spiel für Berufsorientierungsunterricht
Infos unter www.worklifemytery.at

Unter www.neba.at/jugendcoaching findet man Hilfestellungen zu Ausbildung und Beruf.

www.berufslexikon.at = Online-Version des Berufslexikons als Informationsplattform zur Berufsentscheidung. Momentan finden Sie zu über 1.500 Berufen tiefgreifende Angaben, z.B. Tätigkeitsbeschreibungen, Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, sowie Informationsvideos und virtuelle Betriebsbesuche.

Links zum Bundesministerium für Bildung, Kunst und Kultur und zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Psychologische Beratungsstellen für Studierende unter www.studentenberatung.at

Auf www.lehrberuf.info/ können Jugendliche aus einer Vielzahl von Lehrstellen-Angeboten wählen.
Auf www.playmit.com können Schüler/innen nicht nur ihr Wissen in zahlreichen Bereichen testen, sondern auch tolle Preise gewinnen.
Auf www.futuenergia.org/ww/de/pub/futurenergia2007/competitions.htm winken interessante Preise für junge Umweltschützer und Energiesparer.

Österreichs Schulportal ist unter www.schule.at zu finden.

Bildungsatlas online - Benutzerfreundliche Abfrage für die Höheren Bildungsangebote der Ostregion, mögliche Bildungswege nach der Reifeprüfung und Strukturen der AHS und BHS aus Niederösterreich.
Infos unter www.bildungsatlas.info

Bildungslandkarte - Orte der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Bildungseinrichtungen / Schulen aus ganz Österreich sind mit ihren Projekten und Angeboten gezielt unter www.bildungslandkarte.at aufzurufen.

BILDUNGaktuell - das eMagazin für Management, Personalwesen, Aus- und Weiterbildung
Ein PDF-Magazin zum downloaden unter www.bildungaktuell.at

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