Leistungsbeurteilung für das Fach Deutsch
Nachstehende Komponenten ergeben die Gesamtnote:
Unterstufe:
- Schularbeiten
Der Schwerpunkt bei den Texten liegt bei den erzählenden, beschreibenden, argumentativen und Sachtextsorten wie beispielsweise: Erlebniserzählung, Bericht, Leserbrief, Erörterung, …
Zu Schuljahresbeginn werden mit den Klassen die Durchführung und Beurteilungskriterien der Schularbeiten besprochen bzw. deren Anzahl, Dauer und Termine verlautbart. Die Beurteilung erfolgt auf Basis der von der Bildungsdirektion Niederösterreich empfohlenen Beurteilungsdokumente.
- Punktuelle und kontinuierliche Mitarbeit
Unter die punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Mitarbeit fallen die in die Unterrichtsarbeit eingebundenen schriftlichen und mündlichen Leistungen.- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe
- Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von Sachverhalten
- Leistungen mit der Fähigkeit, Erarbeitetes korrekt einzuordnen und anzuwenden
- Leistungen bei produktions- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B.: Texte verfassen, Er- und Bearbeitung von Klassenlektüren, …)
- Schriftliche und mündliche Überprüfung der erreichten Kompetenzen
- Termingerechte, vollständige Erbringung der Hausübungen
- Leistungen bei Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten werden berücksichtigt.
- Mündliche Prüfungen
- Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich möglich, jedoch nicht verpflichtend.
- Diese sind auf Wunsch der Lehrkraft etwa bei unklarem Notenstand nach Ankündigung möglich.
- Auf Wunsch der Schüler:in sind diese einmal pro Semester möglich. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss so zeitgerecht erfolgen, dass eine Durchführung gewährleistet werden kann.
- Die mündlichen Prüfungen besitzen keinen Entscheidungscharakter.
- Zusatz: Leserechtschreibschwäche und Leserechtschreibstörung (LRS)
Gemäß dem Erlass zum Umgang mit LRS (Rundschreiben 24/2021) werden die LR-Schwäche und LR-Störung nach Vorlage einer entsprechenden Diagnostik im Unterrichtsgeschehen und hinsichtlich der Beurteilung berücksichtigt. Die Maßnahmen und Hilfestellungen werden individuell unter Berücksichtigung der Diagnostik vorgenommen. Hierzu bedarf es jedenfalls eines beratenden Gesprächs mit der Fachlehrkraft.
Eine LR-Störung darf nur durch eine klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen (GZ33.543/3-I/8/2017)bzw. ein ärztliches Gutachten erfolgen. Bei Neueintritt in die Schule oder bei einem Lehrer:innenwechsel müssen bereits vorhandene Austestungen zu Schuljahresbeginn oder bei einem Eintritt in die Klasse während des laufenden Schuljahres ehest bald vorgelegt werden.
Oberstufe:
- Schularbeiten
Der Schwerpunkt liegt bei den im Lehrplan vorgesehenen Textsorten bzw. den RP-Textsorten (siehe www.matura.gv.at).
Zu Schuljahresbeginn werden mit den Klassen Durchführung und Beurteilungskriterien der Schularbeiten besprochen bzw. deren Anzahl, Dauer und Termine verlautbart. Die Beurteilung erfolgt auf Basis des Beurteilungsraster der Reifeprüfung oder der von der Bildungsdirektion Niederösterreich empfohlenen Beurteilungsdokumente.
- Punktuelle und kontinuierliche Mitarbeit
Unter die punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Mitarbeit fallen die in die Unterrichtsarbeit eingebundenen schriftlichen und mündlichen Leistungen.- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe
- Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von Sachverhalten
- Leistungen mit der Fähigkeit, Erarbeitetes korrekt einzuordnen und anzuwenden
- Leistungen bei produktions- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B.: Erarbeitung der Maturatextsorten verfassen, Er- und Bearbeitung von Klassenlektüren, …)
- Schriftliche und mündliche Überprüfung der erreichten Kompetenzen
- Termingerechte, vollständige Erbringung der Aufgabenstellungen
- Leistungen bei Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten werden berücksichtigt.
- Mündliche Prüfungen
- Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich möglich, jedoch nicht verpflichtend.
- Diese sind auf Wunsch der Lehrkraft etwa bei unklarem Notenstand nach Ankündigung möglich.
- Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers sind diese einmal pro Semester realisierbar. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss so zeitgerecht erfolgen, dass eine Durchführung gewährleistet werden kann.
- Die mündlichen Prüfungen besitzen keinen Entscheidungscharakter.
Zusatz: Leserechtschreibschwäche und Leserechtschreibstörung
Gemäß dem Erlass zum Umgang mit LRS (Rundschreiben 24/2021) werden die LR-Schwäche und LR-Störung nach Vorlage einer entsprechenden Diagnostik im Unterrichtsgeschehen und hinsichtlich der Beurteilung berücksichtigt. Die Maßnahmen und Hilfestellungen werden individuell unter Berücksichtigung der Diagnostik vorgenommen. Hierzu bedarf es jedenfalls eines beratenden Gesprächs mit der Fachlehrkraft.
Eine LR-Störung darf nur durch eine klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen (GZ33.543/3-I/8/2017)bzw. ein ärztliches Gutachten erfolgen. Bei Neueintritt in die Schule oder bei einem Lehrer:innenwechsel müssen bereits vorhandene Austestungen zu Schuljahresbeginn oder bei einem Eintritt in die Klasse während des laufenden Schuljahres ehest bald vorgelegt werden.